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Gericht entscheidet zugunsten der NPD

Urteil: Protestaufruf von Thüringer Ministerin gegen Parteitag nicht mit geltendem Recht vereinbar

Ministerin Heike Taubert hat gegen ihre parteipolitische Neutralität verstoßen - mit einem Protestaufruf gegen einen NPD-Parteitag. Das hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschieden.

Vor dem Parteitag der NPD im März dieses Jahres hatte Thüringens Sozialministerin Heike Taubert (SPD) auf der Homepage ihres Ministeriums die Thüringer aufgerufen: »Zeigen Sie Rassismus und Intoleranz die rote Karte!« Wenn Demokratie gefährdet, Toleranz missachtet und Weltoffenheit aufs Spiel gesetzt wird, »dann müssen wir dagegen gemeinsam etwas tun«, erklärte sie. Mit diesen Äußerungen habe sich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/954469.gericht-entscheidet-zugunsten-der-npd.html

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