Nicht originell, aber erprobt: der OLG-Trick

Wie sich notwendige parlamentarische Nachfragen zu NSU-Ermittlungen verhindern lassen

Auch ohne die Verfahrensführung im NSU-Prozess zu bewerten, kann man nach 19 Monaten feststellen: Das Oberlandesgericht (OLG) München kommt - falls überhaupt - nur im Schneckentempo voran.

In dieser Woche bekamen die Verfahrensbeteiligten im Prozess gegen Mitglieder und Helfer des Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) Post vom Oberlandesgericht München. Das übermittelte mögliche Verhandlungstermine bis zum Januar 2016.

Nun ist in diesem Fall keineswegs sicher, dass das Sprichwort »Gut Ding will Weile haben« passt. Doch nicht nur das Gericht in München ist ja auf der Suche nach der Wahrheit. Untersuchungsausschüsse von Parlamenten, antifaschistische Recherchegruppen und auch der Generalbundesanwalt in Karlsruhe forschen weiter in Sachen NSU. Von dort teilte man auf Anfrage am Freitag mit, man ermittle derzeit gegen neun namentliche bekannte Personen wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. »Daneben führen wir ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt, in dem wir etwaigen Hinweisen und Ermittlungsansätzen auf mögliche bislang unbekannte Mitglieder und Unterstützer so...


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