Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Impfschäden können Arbeitsunfall sein

Mainz. Impfschäden können unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall eingestuft werden. Das hat das Landessozialgericht in Mainz am Montag entschieden und damit ein vorangegangenes Urteil des Mainzer Sozialgerichts bestätigt. Geklagt hatte eine Krankenschwester, die nach einer von ihrem Arbeitgeber empfohlenen Impfung gegen das Schweinegrippevirus H1N1 so schwer erkrankt war, dass sie seit...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/954847.impfschaeden-koennen-arbeitsunfall-sein.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.