Landesimmobilien auf Verschleiß gefahren

Rechnungshof tadelt mangelnde Instandsetzung / Finanzministerium weist die Kritik zurück

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.
Die rechtzeitige Wartung von Gebäuden kann teure Reparaturen ersparen. Der Landesrechnungshof wirft der rot-roten Regierung vor, die landeseigenen Gebäude zu vernachlässigen.

Rund zwölf Millionen Euro gibt das Land Brandenburg jährlich für die Instandhaltung seiner Gebäude und Liegenschaften aus. Denn an Polizeidienststellen, Gerichtsgebäuden und Finanzämtern nagt der Zahn der Zeit. Die zwölf Millionen sind viel zu wenig, errechnete der Landesrechnungshof (LRH). Wenn der Wert der Immobilien auch nur erhalten werden sollte, so müsste doppelt soviel Geld eingesetzt werden. Dem verantwortlichen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen wirft der Rechnungshof vor, über keine Gebäudedokumentation zu verfügen, die auf die Belange der Instandhaltung ausgerichtet wäre, und überhaupt die Aufgabe der Instandhaltung der ihm anvertrauten Gebäude nicht wahrzunehmen.

Weil die Instandsetzung vernachlässigt werde, führe das zu einer erhöhten Abnutzung der Gebäudesubstanz. Die Folge davon: Baumängel, ein erhöhter Energieverbrauch, eine eingeschränkte Nutzbarkeit und ein vorzeitiger Sanierungsbedarf. Eine ordnungsgemäße Instandhaltung müsste Inspektion, Wartung und Instandsetzung einschließen, so der LRH. »Ziel ist es, Schäden rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen«.

Der Rechnungshof hatte die Situation an 55 landeseigenen Gebäuden untersucht und dabei gravierende Schäden fotografiert. Bei 29 Gebäuden war das Budget für Instandsetzung nur halb so hoch wie die tatsächlich für die Instandsetzung erforderlichen Mittel, hieß es im LRH-Bericht. Außerdem seien die zuständigen Reparatureinheiten personell zu 25 bis 65 Prozent unterbesetzt. Infolge dieses »drastischen Personaldefizits« seien für den Gebäudeerhalt zuständige Mitarbeiter gezwungen, »Aufgaben des technischen Gebäudemanagements mit erledigen zu müssen«. Hinzu komme: »Aufgrund des weiteren Personalabbaus und der Altersstruktur der Mitarbeiterschaft wird sich das Verhältnis zwischen dem Soll- und dem Ist-Personalbestand weiter verschlechtern.«

Das zuständige Finanzministerium akzeptierte zwar die Kritik wegen der fehlenden Gebäudedokumentation. Es machte aber geltend, dass sich das Instandsetzungsbudget seit dem Jahr 2012 erhöht habe. Das Ministerium kritisierte seinerseits die Rechnungsprüfer. Ein systematischer Ansatz bei der erfolgten Auswahl der Objekte sei nicht erkennbar. Es bestehe kein Fehlbedarf an finanziellen Mitteln in der vom LRH genannten Größenordnung.

Das wiederum ließ der Landesrechnungshof nicht auf sich sitzen. Er betonte: »Im Gegensatz zur Auffassung des Finanzministeriums wählt der LRH seine Stichproben systematisch aus den Liegenschaften aller Servicebereiche aus und berücksichtigt dabei typische Nutzungsarten. (Gericht, Polizeidienststelle, Finanzamt, allgemeine Verwaltung, Fachverwaltung).«

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