Testament muss handschriftlich verfasst sein

Rund um das Testament

Zum Thema Testament und Erbrecht erreichen den nd-ratgeber immer wieder Fragen unterschiedlichster Art.

Über einige Tücken und Probleme beim Testament informiert Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf.

1. Das Testament muss unbedingt eigenhändig verfasst sein. Das letzte Testament ist, nur wenn es handschriftlich verfasst ist, gültig oder wirksam. Es darf nicht vom leiblichen Kind oder jemandem Nahestehenden geschrieben worden sein. Es kann nicht auf der Schreibmaschine oder dem Computer verfasst werden.

Es muss eine Überschrift wie »Testament« oder »Letzter Wille« haben, aus der klar hervorgeht, dass es sich bei dem Dokument auch um ein Testament handelt. Außerdem dürfen Ort und Datum nicht fehlen, und der Verfasser muss das Testament unterschreiben. Ausnahme ist das beim Notar erstellte, formgültig verfasste und von ihm beurkundete Testament.

Aber was nützt ein formgerechtes Testament, wenn es nicht gefunden ...


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