Durch Pfusch zum Pflegefall

Urteil

Durch Stromschlag an einer Außenleuchte wurde ein Bauarbeiter zum Pflegefall: Für Pfusch haftet unter Umständen auch ein »Nachbarschaftshelfer«.

Die Hauseigentümerin hatte eine Handwerksfirma mit Fassadenarbeiten beauftragt. Der 46-jährige Arbeiter T. stand auf einem Metallgerüst und stieß gegen das Gehäuse einer Außenlampe, die wegen eines Fehlers unter Strom stand, und erlitt durch Stromschlag einen irreparablen Hirnschaden. Seine Familie fordert Schmerzensgeld und lebenslange Rente von der Hauseigentümerin und vom Nachbarn, der die Lampe montiert...


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