Kommt sie zum Halbjahr 2015?

Fragen & Antworten zur Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse treibt seit dem Frühjahr Politik, Mieter- und Vermieterverbände um. Im nd-ratgeber wurde mehrfach darüber informiert (Nr. 1163 vom 6. August, Nr. 1171 vom 1. Oktober und Nr. 1177 vom 12. November 2014). Nachdem der Bundesrat am 7. November Nachbesserungen an den Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gefordert hatte, waren diese am 13. November Thema im Bundestag. Der vielen Fragen wegen, die den nd-ratgeber erreichen, fassen wir die wichtigsten Aspekte noch einmal zusammen.

Der Bundesrat kritisierte, dass der bisherige Gesetzentwurf keine neuen Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen beinhaltet. Zudem stoßen die vorgesehenen Kriterien für die betroffenen Gebiete auf Widerstand. Der Bundesrat hält sie für nicht erforderlich. Stattdessen sollte nur per Gesetz festgelegt werden, dass solche Gebiete dann vorliegen, »wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist«. Alles Weitere sollte den Ländern überlassen werden.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die zulässige neue Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent steigen. Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete gibt der örtliche Mietspiegel. Wo es keinen gibt, können Vergleichsmietdatenbanken von Vermieter- oder Mieterverbänden helfen. Ansonsten muss der Vermieter Auskunft e...


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