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»Textform« mit oder ohne Unterschrift?

Mietrecht: Mieterhöhungsbegehren

Wird ein Mieterhöhungsbegehren, für welches das Gesetz die Textform vorschreibt, von einer juristischen Person abgegeben, genügt die Angabe des Namens der juristischen Person.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/954955.textform-mit-oder-ohne-unterschrift.html

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