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Keine Kündigung für Betriebsrat
Arbeitet ein Betriebsrat aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit wöchentlich 7,5 Stunden mehr als sein Arbeitsvertrag vorsieht, darf er den Überstundenausgleich nutzen, um als Gewerkschafts-Seminarreferent tätig zu sein.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/954957.keine-kuendigung-fuer-betriebsrat.html
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