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Alle drei Jahre Betriebsrentenanpassung prüfen

Betriebsrente

Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz) hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen Dabei ist die Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/954959.alle-drei-jahre-betriebsrentenanpassung-pruefen.html

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