Angriff auf das Kirchenasyl

Die Bedingungen für die Betroffenen sollen verschärft werden

Mainz. Die deutschen Behörden wollen offenbar die Bedingungen für Menschen im Kirchenasyl verschärfen. Die Betroffenen sollen als »flüchtig« eingestuft werden, die Abschiebefrist soll von sechs auf 18 Monate verlängert werden, wie das ZDF-Magazin »Frontal 21« unter Berufung auf Pläne einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe am Dienstagabend berichtete.

Betroffen sind Personen, auf die die sogenannte Dublin-II-Verordnung zutrifft. Das heißt, sie sind über ein anderes EU-Land nach Deutschland eingereist, anstatt im Erstaufnahmeland Asyl zu beantragen. In ihren Fällen gilt eine sogenannte Überstellungsfrist von sechs Monaten, in denen die Abschiebung in das Erstaufnahmeland stattgefunden haben muss. Wird die Frist nicht eingehalten, können die Flüchtlinge Asyl in der Bundesrepublik beantragen. Auch Menschen im Kirchenasyl fallen bisher unter diese Regelung....


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