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Gefährdungshaftung bei privaten Tierhaltern

Leserfrage

Wer privat Tiere hält, unterliegt der sogenannten Gefährdungshaftung, laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das bedeutet: Fügt Ihr Hund einem Dritten einen Schaden zu, müssen Sie dafür aufkommen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/955559.gefaehrdungshaftung-bei-privaten-tierhaltern.html

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