Das Recht auf Kenntnis der Abstammung hat Vorrang

Aktuelles Urteil des BGH

Wenn mit einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen DNA-Untersuchung eine Exhumierung des verstorbenen potenziellen Vaters verbunden ist, tritt das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung zurück.

Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit Beschluss vom 29. Oktober 2014 (Az. XII ZB 20/14) entschieden. Dieses Urteil erläutert Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht in München.

Dem Beschluss lag der Fall einer 70-jährigen Frau zugrunde, die nach dem Tod des Mannes, von dem sie glaubte, er sei ihr Vater, dessen Leiche exhumieren und mit Hilfe eines DNA-Tests die Vaterschaft feststellen lassen wollte. Der eheliche Sohn des im Jahr 2011 verstorbenen Mannes verweigerte dies aber.

Nachdem das Amtsgericht die Anträge der Frau zuerst zurückgewiesen hatte, bekam sie vor dem Oberlandesgericht Dresden Recht. Diese Entscheidung bestätigte nunmehr der Bundesgerichtshof.

In der Begründung führen die Richter aus, der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft sei zulässig, weil die Angaben der Frau ausreichende Anhaltspunkte für die Vaterschaft enthielten.

Die in der DDR aufgewachsene Frau hatte in dem Verfahren v...


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