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Forderung auf ein besseres Arbeitszeugnis muss vom Arbeitnehmer begründet werden
Bundesarbeitsgericht zum Arbeitszeugnis
Das Wörtchen »stets« kann im Arbeitszeugnis Zünglein an der Waage sein, ob die Gesamtnote gut oder befriedigend ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt bei seiner Linie: »Befriedigend« ist Durchschnitt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/955571.forderung-auf-ein-besseres-arbeitszeugnis-muss-vom-arbeitnehmer-begruendet-werden.html
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