Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Forderung auf ein besseres Arbeitszeugnis muss vom Arbeitnehmer begründet werden

Bundesarbeitsgericht zum Arbeitszeugnis

Das Wörtchen »stets« kann im Arbeitszeugnis Zünglein an der Waage sein, ob die Gesamtnote gut oder befriedigend ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt bei seiner Linie: »Befriedigend« ist Durchschnitt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/955571.forderung-auf-ein-besseres-arbeitszeugnis-muss-vom-arbeitnehmer-begruendet-werden.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.