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Anspruch auf Blindenschrift?

Sehbehinderte

Blinde und Sehbehinderte können in einem Gerichtsverfahren unter Umständen die Prozessunterlagen in Blindenschrift verlangen. Ihnen muss ebenso wie Menschen ohne Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe an dem Verfahren gewährt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/955573.anspruch-auf-blindenschrift.html

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