Wenn die Ausnahme die Regel ist

Karlsruhe wird auch das reformierte Erbschaftsteuergesetz wegen allzu üppiger Firmenprivilegien kippen

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht verschont Betriebsvermögen weitgehend. Der Gesetzgeber muss vermutlich erneut nachbessern.

Es ist eigentlich egal, wie die Verfassungsrichter an diesem Mittwoch in Sachen Erbschaftsteuer entscheiden werden. Die Regierungspartei CDU will Privilegien für Unternehmen auf jeden Fall auch künftig erhalten: »Zu einer guten Wirtschafts- und Finanzpolitik gehört aus unserer Sicht, dass das Steuerrecht die Generationenfolge in den Betrieben nicht behindert«, sagte Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus dem »Tagesspiegel«. Die Arbeitsplätze, die die vielen mittelständischen, familiengeführten Betriebe sichern, dürften nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht urteilt über die aktuellen Erbschaftsteuerregelungen in einem Normenkontrollverfahren auf Antrag des Bundesfinanzhofs. Geklagt hatte ein Mann, der 2009 von seinem Onkel mehr als 50 000 Euro geerbt hatte und 9360 Euro Erbschaftsteuer entrichten sollte. Der Mann sah sich gegenüber Unternehmenserben benachteiligt und zog vor Gericht. In Karlsruhe geht es um...


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