Wann ist eine Leiche eine Leiche?

Verwaltungsgericht verhandelte über die geplante Plastinaten-Ausstellung am Fernsehturm

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Im Januar wollen die Macher der »Körperweltenausstellung« im Sockelgebäude des Fernsehturms eine Dauerausstellung eröffnen. Das Bezirksamt Mitte ist dagegen.

Am Dienstag wurde der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen. Die Räume waren schon ausgesucht, eine Baugenehmigung erteilt, doch dann schritt das Bezirksamt ein und untersagte die umstrittene Ausstellung. Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) begründet die Ablehnung der Leichenschau mit dem Berliner Bestattungsgesetz. Darin heißt es: »Leichen dürfen nicht öffentlich ausgestellt werden. Das Öffnen oder Offenlassen des Sarges während der Bestattungsfeierlichkeiten ist verboten.« Zunächst musste sich das Gericht der Frage widmen, was Leichen im Sinne des deutschen Rechts eigentlich sind. Dazu gibt es eine Definition: »Eine Leiche ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Zeichen des Todes bestehen.«

Sichere Zeichen des Todes bestehen zweifelsfrei bei dem vom Plastinat-Erfinder Gunther von Hagens entwickelten Verfahren, wonach bei der Präparation Verstorbener die Körperflüssigkeit durch ein Plastmaterial er...


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