Kampf gegen Windmühlenflügel

Gesetzlicher Mindestabstand zu Wohnhäusern vom Landtag abgelehnt / Bürgerinitiativen sind enttäuscht

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Bei 1750 Metern Abstand zu Wohnhäusern kämen nur noch 1,25 Prozent der Landesfläche für Windräder in Frage, rechnet die LINKE vor.

»Es ist ein großes Desaster. Wir leben in einer Diktatur. Es wird gemacht, was das Kapital verlangt«, beschwert sich am Donnerstag Thomas Jacob. Er spricht für die 57 märkischen Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen. Am Mittwoch ließen SPD, LINKE und Grüne im Landtag zwei Anträge scheitern, die Mindestabstände zu Wohnhäusern verlangten. Die AfD wollte als gesetzlich festgelegten Abstand die Höhe des Windrads bis zur Flügelspitze mal zehn, also bei einem 250 Meter hohen Windrad einen Abstand von 2500 Metern. Ein ähnlicher Antrag von CDU und Freien Wählern empfahl ebenfalls den Faktor 10, verlangte aber zunächst nur, überhaupt einen Mindestabstand vorzuschreiben.

Die rot-rote Koalition lehnte dies alles ab. SPD und LINKE haben miteinander vereinbart, Abstandsregeln nicht zentral ...


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