Verfahren wegen überhöhter Wasserpreise

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Potsdam. Die Landeskartellbehörde ist in den Jahren 2012 bis 2014 mehrmals gegen überhöhte Wasserpreise vorgegangen. Es seien vier Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise geführt worden, erklärte Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Weil die Preise zu hoch angesetzt gewesen sein sollen, wurde ein Verfahren gegen den Wasser- und Abwasserzweckverband Ahrensfelde/Eiche geführt. Er erhielt eine Abmahnung. Weitere Verfahren führte die Landeskartellbehörde gegen den Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverband, den Wasser- und Abwasserzweckverband Mittelgraben und den Norduckermärkischen Wasser- und Abwasserverband. Die Behörde ist nur für Preise zuständig. Falls Gebühren kassiert werden, scheidet eine Überprüfung aus. Die überwiegende Mehrheit der Zweckverbände in Brandenburg erhebt Gebühren. Auch der Wasser- und Abwasserzweckverband Ahrensfelde/Eiche sei inzwischen dazu übergegangen, heißt es. dpa/nd

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