Garantiezins sinkt von 1,75 auf nur noch 1,25 Prozent

Lebensversicherungen, Spareinlagen und Steuern

Mit Jahresbeginn gibt es gesetzliche Änderungen im Bereich Altersvorsorge; insbesondere Regeln des Lebensversicherungsreformgesetzes greifen ab Januar 2015. Daneben gibt es Neuregelungen zur Haftung bei bei Spareinlagen, zum Abzug der Kirchensteuer, zu Pfändungsfreigrenzen, zur Grunderwerbssteuer und beim steuerlichen Begriff der Erstausbildung.

 Garantiezinssatz: Ab 1. Januar 2015 gilt in der Lebensversicherung ein niedrigerer Garantiezinssatz. Es ist der Zinssatz, den Versicherungsunternehmen ihren Kunden maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen dürfen. Er sinkt von 1,75 auf 1,25 Prozent für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Renten-Versicherungen sowie Direktversicherungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Ausgenommen von der Regelung sind fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, soweit keine garantierte Leistung vertraglich vereinbart wurde. Der neue Z...


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