Neue Erbrechtsverordnung

Ab 17. August 2015 in der EU in Kraft

Ab 17. August 2015 gilt innerhalb der EU eine neue Erbrechtsverordnung: Sie regelt, welches nationale Erbrecht Anwendung findet, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist.

Künftig gilt das Prinzip: das Recht des »gewöhnlichen Aufenthalts«. Lebt und stirbt ein Deutscher in Italien, unterliegt die Erbschaft dementsprechend italienischem Recht. Es sei denn, im Testament wird ausdrücklich die Anwendung des deutschen Erbrechts festgelegt.

Nach deutschem Recht bestimmt sich das Erbrecht nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Es folgt dem Staatsangehörigkeitsprinzip. Bei Immobilien hingegen knüpft zum Beispiel das französis...


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