Betriebsgröße ist entscheidend

Familienpflegezeitgesetz

Für das neuen Familienpflegezeitgesetz kann als Faustregel gelten: Je größer der Betrieb, desto mehr Möglichkeiten.

 Zehn-Tage-Auszeit: Bei einem akuten Pflegefall in der Familie stehen allen Arbeitnehmern zehn Tage Auszeit zu. Neu ist die Lohnfortzahlung von bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die Tage können auch einzeln über einen längeren Zeitraum und von verschiedenen Angehörigen genommen werden. Zur Beantragung reicht eine ärztliche Bescheinigung über den Pflegefall.

 Sechs-Monate-Pflegezeit: Arbeitnehmer in Betrieben mit über 15 Mitarbeitern haben seit 2008 einen Rechtsanspruch darauf, bis zu sechs Monate unbezahlt zu Hau...


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