Erste Pflegereformstufe und mehr Zeit für Pflege der Angehörigen

Pflegereform und neues Familienpflegezeitgesetz

Gravierende Änderungen gibt es ab Januar 2015 für rund 2,6 Millionen pflegebedürftige Menschen, von denen 1,8 Millionen zu Hause gepflegt werden, und deren Angehörige. Das »Pflegestärkungsgesetz« umfasst:

 Die Beiträge steigen um 0,3 Prozentpunkte. Sie betragen dann 2,35 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose bezahlen 2,6 Prozent. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen getragen. Ausnahme: Den zusätzlichen Beitrag von 0,25 Prozent für Kinderlose müssen Arbeitnehmer allein zahlen.

 Ab 1. Januar 2015 steigt das Pflegegeld in Pflegestufe 1 von 235 auf 244 Euro. Die Pflegesachleistungen (bei ambulanter Pflege) steigen in dieser Pflegestufe von 450 auf dann 468 Euro. Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim (stationäre Pflege) werden bei Pflegestufe 1 statt 1023 dann 1064 Euro von der Pflegekasse gezahlt.

 Pflegesachleistungen ambulanter Pflegedienste werden bis zu einer Höhe von 16...


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