Zusatzbeiträge bei 0,9 Prozent

Krankenkassen

Ab 1. Januar 2015 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte (7,3 Prozent), höchstens jedoch 301,13 Euro (entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2015 von 4125 Euro). Zugleich fällt der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent weg, den Arbeitnehmer allein zahlen mussten.

Genauso entfällt der pauschale Zusatzbeitrag, den eine Krankenkasse bisher erheben konnte. Stattdessen kann jede Krankenkasse ab 2015 einen individuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Erwartet wird, dass der Zusatzbeitrag im Schnitt bei 0,9 Prozent liegen wird.

Die neuen Zusatzbeiträge je nach Kasse gelten für Rentner sowie Empfänger von Versorgungsbezügen erstmals ab März 2015. Bis dahin bleibt für sie alles unverändert.

Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitragssatz erstmals festlegt oder ihn erhöht, erhalten die Mitglieder ein Sonderkündigu...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.