FIFA-Ausbildungsentschädigung verstößt gegen EU-Recht

Richter am OLG Bremen geben den Amateuren des SV Wilhelmshaven Recht

  • Peter Hübner
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Im Streit um Ausbildungsentschädigungen gab das OLG Bremen erstmals den Amateuren des SV Wilhelmshaven Recht. Die Fußball-Verbände wollen nun den Bundesgerichtshof anrufen.

Bremen. Der SV Wilhelmshaven hat im langjährigen Rechtsstreit mit dem Fußball-Weltverband FIFA einen Erfolg mit möglicherweise weitreichenden Folgen errungen. Das Oberlandesgericht Bremen (OLG) erklärte den auf Anweisung der FIFA verhängten Zwangsabstieg des Amateurclubs aus der Regionalliga Nord für unwirksam. Zugleich stellten die OLG-Richter fest, dass maßgebliche FIFA-Vorschriften zur Ausbildungsentschädigung gegen Europa-Recht verstoßen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits, der an das Bosmann-Urteil erinnert, hat das OLG Bremen die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV), der den Zwangsabstieg nach der Saison 2013/2014 verhängt hatte, kündigte als Beklagter umgehend den Gang vor die nächste Instanz an.

Der Deutsche Fußball-Bund reagierte enttäuscht. »Wenn Streitigkeiten vor nationalen Gerichten in den Mitgliedsländern verhandelt und unterschiedlich beurteil...


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