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Totenasche darf in Bremen verstreut werden

Bremen. Mit dem Jahreswechsel darf in Bremen bundesweit erstmals die Asche von Toten auf privaten Grundstücken verstreut werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene den Ort zuvor schriftlich festgehalten und eine Person für die Totenfürsorge bestimmt hat. Das Landesparlament hatte die Lockerung des Friedhofszwangs im November verabschiedet. Über die Gesetzesänderung der rot-grünen Koalition ha...

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