Immobilienanzeigen künftig mit Pflichtangaben

Neuregelungen ab 2015 rund ums Haus und zur Energieeffizienz bei Haushaltgeräten

Im nd-ratgeber Nr. 1183 vom 31. Dezember 2014 wurde auf fünf Seiten über Neues im Jahr 2015 informiert. Heute tragen wir die Neureglungen ab 2015 rund ums Haus, bei Energie und im Haushalt nach.

Für Vermieter und Verkäufer: Energieeffizienz angeben

Ein Bußgeld riskiert, wer ab 1. Mai 2015 in einer Immobilienanzeige für Wohngebäude nicht sämtliche Pflichtangaben zur Energieeffizienz macht. Nennen müssen Verkäufer und Vermieter: das Baujahr des Hauses, den Energieträger der Heizung, den Endenergiekennwert aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises. Verstöße werden ab Mai 2015 geahndet.

Dämmung der Dachräume

Die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen müssen Hausbesitzer bis Ende 2015 dämmen. Davon ausgenommen sind nur Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die in ihrer Immobilie mindestens seit 1. Februar 2002 selbst wohnen. In diesen Fällen greift die Dämmpflicht erst bei Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, die Dämmung anzubringen. Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, ob sie begehbar sind oder nicht, für Spitzböden und nicht a...


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