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Anspruch auf Verhandlung über den Interessenausgleich

Betriebsrat: Wenn zwei Betriebsstandorte zusammengelegt werden

Sollen auf dem Weg einer Betriebsänderung zwei Standorte zusammengelegt werden, kann der Betriebsrat Verhandlungen über einen Interessenausgleich verlangen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/957581.anspruch-auf-verhandlung-ueber-den-interessenausgleich.html

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