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Rotlichtverstoß auch mit Schätzung feststellbar
Verkehrsrecht
Wer eine rote Ampel überfährt, kann auch ohne Zeitmessung der Polizei zur Rechenschaft gezogen werden. Die Ampel aber muss zweifelsfrei länger als eine Sekunde auf Rot gestanden haben.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/958175.rotlichtverstoss-auch-mit-schaetzung-feststellbar.html
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