Treuhandkonten und Hausgeld

Wohnungseigentum

Gelder von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören von Rechts wegen nicht auf Treuhandkonten auf den Namen des Verwalters, sondern nur auf Konten auf den Namen der WEG.

Diese Erkenntnis setzt sich bei den Gerichten immer mehr durch - ein Erfolg auch der Kampagne des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum für mehr Sicherheit bei WEG-Konten. Und das hat praktische Konsequenzen: Als eine Hamburger WEG gegen einen Eigentümer rückständige Hausgelder einklagte, gestand das Amtsgericht Hamburg (Az. 10 C 24/14) ihm das Recht zu, die Zahlungen zurückzuhalten, bis ein ordnungsgemäßes Konto vorliegt.

Warum kein Treuhandkonto?

Das Treuhandkonto ist rechtlich ein Konto des Verwalters, auch wenn dabei vermerkt ist, für welche WEG es geführt wird. Deshalb können seine Gläubiger es pfänden, bei seiner Insolvenz fällt es in die Insolvenzmasse, im Todesfall gehört es zum Nachlass. Die Eigentümer müssen ihre Rechte erst aufwendig geltend machen - mit dem Risiko, dass die Gelder nicht mehr da sind. Außerdem ist die Kontrolle für Beiräte und Eigentümer schwieriger.

Das Fazit: weniger Sicherhei...


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