Pechstein darf ISU in Deutschland verklagen

Das OLG München erkennt die Dopingsperre des Weltverbands und des CAS gegen die Eisschnellläuferin nicht an

  • Manuel Schwarz und
 Frank Thomas, München
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Es ist ihr sechster Prozess, und erstmals hat Claudia Pechstein im Kampf gegen den Weltverband ISU einen Sieg gelandet. Ihre Schadenersatzklage vor einem ordentlichen Gericht wurde zugelassen.

Als der Richter ihren Sieg verkündete und den Weg für ein sportrechtliches Novum freimachte, blieb Claudia Pechstein zunächst ganz locker. Erst als sie von sieben Kamerateams und etlichen Fotografen umringt war, wurden die Augen der Eisschnellläuferin im Sitzungssaal E.06 des Münchner Justizpalastes dann doch wässrig. Nach knapp sechs Jahren hat die Berlinerin erstmals Recht bekommen und darf wegen der 2009 verhängten Dopingsperre auf Schadenersatz hoffen. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) nahm die Klage gegen den Eislaufweltverband ISU am Donnerstag an. Der Fall hat sporthistorische Dimensionen, da er die Unantastbarkeit des Sportgerichtshof CAS angreift - zumindest im Fall Pechstein.

»Das ist ein großer Tag für mich«, sagte die fünfmalige Olympiasiegerin und fügte sogar an: »Dieser Sieg ist mehr wert als alle meine Olympiamedaillen zusammen.« Das OLG erklärte die 2009 getroffene Schiedsvereinbarung Pechsteins mit der ISU ...


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