Investorenschutz hinter verschlossenen Türen

Der Bundestag diskutierte zwei Anträge zu den umstritten Schiedsgerichten in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA ist umstritten. Kritiker stören sich insbesondere am vorgesehenen Investorenschutz. Demnach könnten Konzerne vor geheim tagenden Schiedsgerichten gegen Staaten klagen, wenn sie ihre Investitionen durch politische Entscheidungen gefährdet sehen. Der Bundestag befasste sich am Freitag mit gleich zwei Anträgen zu »Schiedsgerichten in Freihandelsabkommen«. Die Linksfraktion machte ein »Gefälligkeitsgutachten« zum Thema, welches das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegen hatte. Konkret geht es um eine Expertise des Juristen Stephan Schill zum europäisch-kanadischen Freihandelabkommen CETA, das als Blaupause für TTIP gilt.

Linksfraktions-Vize Klaus Ernst betonte während der Debatte, Gutachter Schill sei »selbst voreingenommen«. Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht, schließlich findet sich Schills Name seit Dezember 2013 auf einer Liste mit pot...


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