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Vogelflug ohne Einfluss auf Abflugrouten

  • Lesedauer: 1 Min.

Rangsdorf. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Klage des Naturschutzbundes (NABU) abgewiesen. Der NABU wollte gerichtlich feststellen lassen, dass diejenigen Abflugrouten vom Airport BER rechtswidrig sind, die an dem Vogelschutzgebiet am Rangsdorfer See vorbeiführen. Es wird nun aber keine erneute Prüfung der Routen aus naturschutzrechtlicher Sicht geben. Damit hat sich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit seiner Auffassung durchgesetzt, dass der Vogelschutz bei einer Überflughöhe von 600 Metern garantiert und eine erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Vogelarten ausgeschlossen sei. Der Umstand, dass die von der Südbahn startenden Maschinen näher an das Schutzgebiet heranrücken als die in der Planfeststellung betrachteten Geradeausrouten, führt zu keiner neuen Beurteilung, befanden die Richter. Auch muss das Risiko einer Kollision von Vögeln mit Flugzeugen nicht erneut geprüft werden. Revision wurde nicht zugelassen. pky

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