BGH schränkt Rauchen auf dem Balkon ein

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Karlsruhe. Mieter können Nachbarn das starke Rauchen auf dem Balkon verbieten. Fühle man sich von der Raucherei gestört, bestehe ein Unterlassungsanspruch, urteilte am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt hatten nichtrauchende Mieter eines Mehrfamilienhauses in Brandenburg. Sie fühlten sich durch ihre rauchenden, unter ihnen wohnenden Nachbarn gestört. Täglich würden diese auf ihrem Balkon rund 20 Zigaretten rauchen. Der blaue Dunst ziehe dann nach oben, so dass sie ihren Balkon nicht ohne Beeinträchtigungen nutzen könnten. Sie forderten, dass bestimmte Stunden am Tag rauchfrei bleiben müssen. epd/nd

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