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Keine Abschiebungen nach Ungarn

Berliner Gericht kritisiert Asylpraxis Ungarns und stoppt alle geplanten Abschiebungen

Laut Dublin III dürfen Geflüchtete Asyl nur in dem Land beantragen, welches sie als erstes betraten. Im Falle Ungarns änderte ein Deutsches Gericht diese Praxis. Zu unmenschlich ist dort der Umgang mit Flüchtlingen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/958905.keine-abschiebungen-nach-ungarn.html

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