Notstand

René Heilig hat Fragen zum Demonstrationsverbot in Dresden

Man muss Pegida-Aufmärsche wahrlich nicht mögen, um dennoch den Grundgesetzartikel 8 entschieden zu verteidigen: »Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.« Genau das aber hat Dresdens Polizeipräsident mit Verweis auf das Versammlungsgesetz untersagt. Er darf und muss es tun, wenn die öffentliche Sicherheit »unmittelbar gefährdet ist«. Doch diesen zu erbringenden Nachweis sind di...


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