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Handy am Lenkrad: Kein Bußgeld wegen Start-Stopp-Automatik

Verkehrsrecht

Die Nutzung eines Mobiltelefons beim Autofahren ist verboten - allerdings nicht, wenn das Auto steht und der Motor aus ist. Schaltet eine Start-Stopp-Automatik bei einer Ampelpause den Motor aus, um Sprit zu sparen, kann dem Fahrer kein Bußgeld auferlegt werden, wenn er in diesem Moment sein Handy am Ohr hat.

Der Bußgeldkatalog 2014 setzt für die Nutzung eines Mobiltelefons am Lenkrad eines fahrenden Autos ein Bußgeld von 60 Euro fest. Dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Sünderkartei. Wer beim Fahrradfahren das Handy nutzt, riskiert immerhin 25 Euro Bußgeld. Dabei ist jede Form der Handy-Nutzung verboten - auch das SMS-Lesen, der Blick in den Terminkalender oder das Eingeben von Naviga...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959025.handy-am-lenkrad-kein-bussgeld-wegen-start-stopp-automatik.html

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