Keine hohe Anzahlung bei Pauschalreisen

Reiserecht: Bundesgerichtshof stoppt Reiseveranstalter

Anzahlungen von 25 Prozent und mehr für eine Pauschalreise sind unzulässig, das entschied der Bundesgerichtshof. Reiseunternehmen hatten zuvor gerne mal eine Vorauszahlung von 25 bis 100 Prozent verlangt.

Der BGH als letzte Instanz schob mit dieser Entscheidung vom 9. Dezember 2014 der Anzahlungspraxis von Reiseveranstaltern für Rund-um-Angebote einen Riegel vor (TC Touristik: Az. X ZR 13/14, Urlaubstours: Az. X ZR 85/12).

Weil führende Veranstalter Vorauszahlungen zwischen 25 und 100 Prozent des Reisepreises bereits bei der Buchung verlangten, hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen fünf Branchenriesen (TUI Deutschland GmbH, Bucher Reisen GmbH, TC Touristik GmbH, Urlaubstours GmbH und L’TUR Tourismus AG) Klage erhoben und erste Urteile bei Oberlandesgerichten erstritten. TC Touristik und Urlaubstours gingen daraufhin beim BGH in Revision.

Die obersten Richter bestätigten jedoch die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW. Demnach verstoßen die Reiseveranstalter mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen das Zug-um-Zug-Prinzip (Ware gegen Geld). Dieser Grundsatz besagt, dass Kunden erst za...


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