Transsexueller darf nicht Vater eines Kindes sein

Vaterschaftsanerkennung

Ein transsexueller Mann ist vor dem Berliner Kammergericht mit dem Wunsch gescheitert, im Geburtenregister seines leiblichen Kindes als Vater aufgeführt zu werden.

Der Mann, der zuvor eine Frau war, hatte im März 2013 das Kind geboren, wollte aber wegen seiner Geschlechtsumwandlung bei den Behörden nicht als Mutter, sondern als Vater des Kindes geführt werden.

Das wurde vom Berliner Kammergericht mit Urteil vom 2. Dezember 2014 (Az. 1 W 48/14) unter anderem mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Interesse des Beteiligten, sein biolog...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.