Wegerecht und Tannennadeln

Immobilienrecht

Wer beim Entsorgen seines Weihnachtsbaums zu viele Nadeln auf dem Weg hinterlässt, muss sie auch wegkehren.

Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az. 19 U 273/08). Ein Grundstückseigentümer war Inhaber eines Wegerechts an einem fremden Grundstück. Beim Entsorgen seines Christbaums hinterließ er auf dem Grund und Boden seines Nachbarn eine Nadelspur.

Das Gericht entschied laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass der Inhaber eines Wegerechts generell keine Kehrpflicht auf dem fremden Grundstück habe. Dessen Eigentümer könne jedoch im Einzelfall verlangen, eine übermäßige Verschmutzung zu beseitigen.

Hintergrund: Ein Wegerecht ermächtigt den Eigentümer eines Grundstücks, das keinen eigenen Zuga...


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