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Ein Gerüst auf Nachbars Grundstück

Hammerschlagrecht

Es gibt bauliche Situationen, in denen ein Immobilieneigentümer sein Anwesen nur reparieren kann, indem er das Grundstück eines Nachbarn betritt.

In solchen Fällen darf man sich auf das »Hammerschlagrecht« berufen, das einem entsprechende Arbeiten von fremdem Territorium aus erlaubt. Allerdings müssen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einige Voraussetzungen erfüllt sein, ehe der Nachbar gezwungen ist, dem zuzustimmen, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 49/12). Der Fall: Ein Grundstücksbesitzer wollte se...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959035.ein-geruest-auf-nachbars-grundstueck.html

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