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Schimmelbefall - was tun?

Mietrecht/Mietminderung

Wird in einer Wohnung ein Befall mit Schimmel festgestellt, so kann der betroffene Mieter nicht einfach die Miete kürzen.

In den letzten Jahren wurde mehrfach zu höchst richterlichen Entscheiden zum Schimmelbefall in der Wohnung Stellung genommen. Das Kammergericht Berlin (Az. 12 U 164/09 hat auf folgende Zusammenhänge hingewiesen: Einfach die Miete kürzen, reicht nicht aus. Der Mieter muss mehr oder weniger doch sehr nachhaltig nachweisen, dass durch Schimmel die Mieträume nicht mehr entsprechend den zugesi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959039.schimmelbefall-was-tun.html

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