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Beförderungspraxis an Schulen neu regeln

Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat die Beförderungspraxis an Thüringer Gymnasien und Berufsschulen für rechtswidrig erklärt.

Demnach dürfe das Auswahlverfahren für Oberstudienräte und Studiendirektoren nicht nur auf die Lehrer beschränkt werden, die bereits die Aufgaben eines Schulleiters oder dessen Stellvertreters wahrnehmen. Eine solche Beschränkung widerspreche der gesetzlichen Vorgabe, wonach die Beförderung vom Studien- zum Oberstudienrat nicht von der Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes abhängig gemacht werden ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959041.befoerderungspraxis-an-schulen-neu-regeln.html

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