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Löschung der Zeiten für Elternzeit und Mutterschutz

Arbeitszeugnis

Werden in einem Arbeitszeugnis die Fehlzeiten während Elternzeit und Mutterschutz erwähnt, kann die Mitarbeiterin die Löschung verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Erwähnung der Eindruck entsteht, der Arbeitgeber hätte dadurch unzumutbare Nachteile erlitten.Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 3. April 2014 (Az. 6 Ca 8751/12), wie die AG Arbeitsrecht ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959043.loeschung-der-zeiten-fuer-elternzeit-und-mutterschutz.html

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