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Teils satte Rabatte und Rechte der Kunden
Winterschlussverkauf auch ohne Winter
Offiziell gibt es ihn gar nicht mehr, den Winterschlussverkauf (WSV). Mit der Änderung des Rabattgesetzes 2001 sind die Schlussverkäufe nicht mehr ausdrücklich reglementiert. Sie können also ohne Sortimentsbeschränkung und ohne zeitliche Vorgaben durchgeführt werden.
Zwar haben die Handelsverbände für dieses Jahr den Start des Winterschlussverkaufs für den 26. Januar 2015 terminiert, aber schon seit Jahresbeginn ist die Rabattschlacht im Gange. Dabei gewährt die Mehrzahl der Geschäfte - der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht von 75 Prozent - freiwillig kräftige Preisnachlässe. Wie aber sieht es mit den Kundenrechten aus? Welche Regelungen gelten...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959049.teils-satte-rabatte-und-rechte-der-kunden.html
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