Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Hooligan-Gruppen können kriminelle Vereinigungen sein
Urteil des Bundesgerichtshof macht Weg für umfassendere Strafverfolgung frei
Feste Hooligan-Gruppen können als kriminelle Vereinigungen angesehen werden. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden. Für deren Mitglieder könnte es jetzt eng werden: Das Urteil ermöglicht künftig härtere Strafen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959329.hooligan-gruppen-koennen-kriminelle-vereinigungen-sein.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.