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Hooligan-Gruppen können kriminelle Vereinigungen sein

Urteil des Bundesgerichtshof macht Weg für umfassendere Strafverfolgung frei

Feste Hooligan-Gruppen können als kriminelle Vereinigungen angesehen werden. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden. Für deren Mitglieder könnte es jetzt eng werden: Das Urteil ermöglicht künftig härtere Strafen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959329.hooligan-gruppen-koennen-kriminelle-vereinigungen-sein.html

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