Kindergeld und Ausbildungsförderung

Urteile in Kürze

Wenn junge Menschen eine Ausbildungsförderung als Vorauszahlung erhalten, darf ihr Kindergeld auf den Betrag angerechnet werden.

Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 9. Dezember 2014 (Az. BVerwG 5 C 3.14). Demnach ist in dem konkreten Fall das zusätzliche Geld nicht nötig, um eine finanzielle Notlage zu verhindern. Auch von einer Gefährdung für die Ausbildung könne durch die Anrechnung nicht ausgegangen werden, urteilten die Rich...


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