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Der nächste Schnee kommt
Bei Schnee und Eis muss ein Vermieter zwischen 7 und 20 Uhr die Gehwege beräumen.
Von der Pflicht können auch Mieter betroffen sein. Hier gibt es jedoch Regelungen, auf die die MieterZeitung verweist:MieterpflichtenMieter müssen nur Winterdienst leisten, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, dass Parterrebewohner automatisch streuen müssen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 16 U 123/87).HausordnungNur durch eine Regelung in der Hausordnu...
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