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Schönheitsreparaturen

Mietrecht

Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Vermieter die vom Mieter auszuführenden Schönheitsreparaturen bezahlen muss. Daran muss sich der Vermieter auch halten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959811.schoenheitsreparaturen.html

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