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Warum keine Entschädigung bei massenhafter Bewerbung

Stellenausschreibung

Wer sich massenhaft auf Stellenausschreibungen bewirbt, die diskriminierend sein können, kann keine Entschädigung daraus geltend machen. Denn demjenigen ginge es nur darum und nicht ernsthaft um die Stelle.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/959813.warum-keine-entschaedigung-bei-massenhafter-bewerbung.html

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